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Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen

Wenn Sie zu Lebzeiten regeln möchten, an welche Personen Ihr Vermögen nach Ihrem Tod fallen soll, geben wir Ihnen Ratschläge, verfassen Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen.

Nach einem Todesfall kümmern wir uns um die rechtliche Durchführung des Verlassenschaftsverfahrens, damit der Nachlass an die Erben und sonstigen Bedachten kommt.

Bei Streitigkeiten unter den Erben übernehmen wir die rechtliche Vertretung und geben Unterstützung zum Abschluss eines Erbteilungs- oder Pflichtteilsübereinkommens.

  • Testament
  • Verlassenschaftsverfahren
  • Erbstreitigkeiten

Für mehr Informationen kontaktieren Sie uns bitte einfach beziehungsweise vereinbaren mit unserem Büro einen Termin.