Ehe- & Familienrecht
Eherecht und Familienrecht
Marschitz, Beber & Studeny Rechtsanwälte
Die seelischen Schmerzen beim Scheitern einer Ehe können wir Ihnen leider nicht abnehmen. Wir beraten Sie jedoch umfassend in Scheidungsangelegenheiten. Wir geben Antwort auf die Fragen, welche Unterhaltsansprüche der Ehegatten untereinander bestehen, wie das gemeinsam geschaffene Vermögen aufgeteilt wird, was im Falle von Schulden geschieht, welche Möglichkeiten der Obsorge für gemeinsame Kinder bestehen, in welchem Ausmaß Besuchsrechte zustehen und wer in welcher Höhe Unterhaltsleistungen für die Kinder zu erbringen hat.
Wir übernehmen Ihre rechtliche Vertretung im streitigen und einvernehmlichen Ehescheidungsverfahren.
Soll die Ehe nicht geschieden werden und wünschen die Ehepartner nur die Trennung, so ist nach Prüfung des Einzelfalles der Abschluss einer Trennungsvereinbarung zu überlegen. Wir beraten Sie über den möglichen Inhalt einer solchen Vereinbarung und arbeiten den Vertrag für Sie aus.
Gehen Sie eine Lebensgemeinschaft ein, wird etwa ein Haus gebaut, werden in ein bestehendes Haus erhebliche Investitionen getätigt, helfen Sie beim beruflichen Erwerb des Partners oder gibt es gemeinsame Kinder, durch die die Berufstätigkeit eines Partners eingeschränkt wird, wäre es ratsam, einen Partnerschaftsvertrag abzuschließen. Stirbt ein Partner einer Lebensgemeinschaft, ist der überlebende Teil erbrechtlich völlig ungesichert. Es soll daher bereits zu Lebzeiten zumindest eine testamentarische Vorsorge für den Fall des Falles getroffen werden.
Beenden Sie eine Lebensgemeinschaft, ohne dass eine vertragliche Regelung vorliegt, beraten wir Sie, in welchem Umfang Ihnen Ersatzansprüche zustehen, wenn dem Partner Vermögenswerte verbleiben, zu deren Anschaffung auch Sie beigetragen haben.
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Für mehr Informationen kontaktieren Sie uns bitte einfach beziehungsweise vereinbaren mit unserer Kanzlei einen Termin.