Strafrecht

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Marschitz & Beber Rechtsanwälte

Wenn Sie verdächtigt werden, eine Straftat begangen zu haben, übernehmen wir bei gerichtlichen Vorerhebungen bzw. einer gerichtlichen Voruntersuchung Ihre Vertretung. Für den Fall, dass ein gerichtliches Strafverfahren unvermeidbar ist, sorgen wir für die Wahrung Ihrer Rechte und Ihre Verteidigung.

Untersuchungshaft und andere Zwangsmaßnahmen wie etwa Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachung etc. dürfen nur letztes Mittel der Behörden sein. Wir sorgen für die Wahrung Ihrer Rechte und Ihre Entschädigung für den Fall zu Unrecht verhängter Maßnahmen.

Die Diversion ermöglicht, ein gerichtliches Strafverfahren zu vermeiden und verhindert die Eintragung einer "Vorstrafe" in das Strafregister (Leumundszeugnis). Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie im Umgang mit den Strafbehörden.

  • Verteidigung im Strafverfahren
  • Voruntersuchung
  • Untersuchungshaft
  • Zwangsmaßnahmen
  • Diversion

Für mehr Informationen kontaktieren Sie uns bitte einfach beziehungsweise vereinbaren mit unserer Kanzlei einen Termin.

Strafrecht - Marschitz & Beber Rechtsanwälte
Oserstraße 19-21 | 2130 Mistelbach

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