Erbrecht
Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen
Marschitz, Beber & Studeny Rechtsanwälte
Wenn Sie zu Lebzeiten regeln möchten, an welche Personen Ihr Vermögen nach Ihrem Tod fallen soll, geben wir Ihnen Ratschläge, verfassen Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen.
Nach einem Todesfall kümmern wir uns um die rechtliche Durchführung des Verlassenschaftsverfahrens, damit der Nachlass zu den Erben und sonstigen Bedachten kommt.
Bei Streitigkeiten unter den Erben übernehmen wir die rechtliche Vertretung und geben Unterstützung zum Abschluss eines Erbteilungs- oder Pflichtteilsübereinkommens.
- Testament
- Verlassenschaftsverfahren
- Erbstreitigkeiten
Für mehr Informationen kontaktieren Sie uns bitte einfach beziehungsweise vereinbaren mit unserer Kanzlei einen Termin.